§ 1 Leistungen

(1) Die Fotografin erstellt im vereinbarten Umfang Bildmaterial. (2) Umfang, Details und gestalterische Wünsche werden vorab individuell und verbindlich zwischen der Fotografin und dem Kunden abgestimmt.

§ 2 Honorar & Zahlungsbedingungen

(1) Das Honorar richtet sich nach dem vereinbarten Paket oder der individuellen Absprache. (2) Zur verbindlichen Terminreservierung wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrages fällig. Der Termin gilt erst nach vollständigem Eingang dieser Anzahlung als fest gebucht. Bis dahin bleibt der Termin für andere Anfragen offen. (3) Der Restbetrag ist innerhalb von 7 Tagen nach dem Shooting-Termin und vor der finalen Bildübergabe zu zahlen. (4) Die final bearbeiteten Bilder werden erst nach vollständigem Zahlungseingang elektronisch zur Verfügung gestellt.

§ 3 Nutzungsrechte & Urheberkennzeichnung

(1) Die Kundin / der Kunde erhält die privaten bzw. für den vorab vereinbarten geschäftlichen Zweck bestimmten Nutzungsrechte an den übergebenen Bildern. (2) Die Bilddateien dürfen vom Kunden nachträglich nicht verändert, beschnitten oder durch Filter verfremdet werden. (3) Bei jeder Veröffentlichung der Bilder (insbesondere auf Websites, in Printmedien oder in sozialen Medien) ist die Fotografin als Urheberin gut sichtbar zu nennen (z. B. durch Verlinkung des Profils oder namentliche Nennung). Eine Nutzung ohne entsprechende Kennzeichnung ist nicht gestattet. (4) Die Fotografin ist berechtigt, die entstandenen Bilder im Rahmen der Eigenwerbung (z. B. für das eigene Portfolio, die Website, Flyer und Social-Media-Kanäle) zu nutzen, sofern im Vorfeld keine ausdrückliche anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

§ 4 Ablauf, Bildauswahl & Bearbeitung

(1) Die Bildvorauswahl erfolgt durch den Kunden über eine digitale Auswahlgalerie. Die finale Bearbeitung und digitale Bereitstellung der ausgewählten Bilder erfolgt in der Regel innerhalb von 2–3 Wochen nach der finalen Auswahl durch den Kunden. (2) Die Bilddaten werden von der Fotografin für einen Zeitraum von 6 Monaten ab dem Shooting-Termin archiviert, um Nachbestellungen zu ermöglichen. Eine dauerhafte Archivierung wird nicht geschuldet. (3) Die Bearbeitung der Bilder erfolgt ausschließlich durch die Fotografin basierend auf ihrem individuellen, künstlerischen Stil. Reklamationen bezüglich des Bildstils sind ausgeschlossen. (4) Es werden ausschließlich bearbeitete Bilddateien im JPG-Format übergeben. Ein Anspruch auf Herausgabe von unbearbeiteten Bilddaten (RAW-Dateien) besteht zu keinem Zeitpunkt.

§ 5 Termin, Verspätung & Absageregelungen

(1) Vereinbarte Termine sind bindend.

(2) Wetterregelung bei Outdoor-Shootings:

Da die Aufnahmen im Freien stattfinden, kann der Termin bei ungeeigneten Wetterbedingungen (z. B. Starkregen, Sturm, extreme Unwetter), welche die Durchführung oder die Qualität der Bilder unmöglich machen, in beiderseitigem Einvernehmen kostenfrei verschoben werden. Die finale Entscheidung über die Durchführbarkeit aufgrund des Wetters obliegt der Fotografin. Reine Bewölkung gilt nicht als Absagegrund.

(3) Verspätungen:

Bei einer Verspätung des Kunden wird die verlorene Zeit von der vereinbarten Shootingdauer abgezogen; das Honorar bleibt in voller Höhe fällig. Bei einer Verspätung von mehr als der Hälfte der vereinbarten Shootingzeit gilt das Shooting als abgesagt, und die geleistete Anzahlung (50 %) wird als Aufwandsentschädigung einbehalten.

(4) Terminverschiebung durch den Kunden: